Lehrgangsziele:
Kranführerausbildung nach DGUV Vorschrift 52
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung nach G25
Kranführerausbildung nach DGUV Vorschrift 52
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung nach G25
Dieser Lehrgang vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie die Fertigkeiten für den sicheren Umgang und das Bedienen von Brücken-, Portal- und Hallenkrananlagen.