Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir danken für Ihren Auftrag, den wir unter ausschließlicher Geltung der Ihnen bekannten auf unserer Homepage aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

§ 1       Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs.- Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers nachfolgend Kunde genannt, erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2       Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3       Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Schulungsunterlagen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4       Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der umseitig genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5       Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6       Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7       Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8       Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 9       Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10     Schulung / Ausbildung

(1) Vertragsschluss

Die Anmeldung durch den Teilnehmer per Post, per Telefax, per E-mail oder unsere Web-Site ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung beim Teilnehmer kommt der Vertrag zwischen uns und den Teilnehmern zustande.

(2) Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-mail, Telefax) zu widerrufen, beginnt frühestens am Tag nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. der Besuch der gebuchten Weiterbildungsveranstaltung). Der Widerruf ist an unsere Firmenadresse zu richten.

(3) Änderungen der Veranstaltung

Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen bleiben uns vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung und soweit dem Teilnehmer zumutbar ist zu einer Änderung beim Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen.

Wir sind berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein solcher liegt bei Ausfall des Dozenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen unverzüglich erstattet. Wir verpflichten uns, bei auftretenden Leistungsstörungen  alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

(4) Teilnahmegebühren / Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Teilnehmergebühr sind sämtliche Teilnehmerunterlagen enthalten. Die Preise enthalten keine Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten- oder spezielle Extras, wie z.B. Telefon.

a. Teilnahmegebühren für kurzzeitige Lehrgänge (bis zu 3 Wochen) werden vor deren Beginn dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig.

Gegenüber Forderungen von uns kann der Teilnehmer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festegestellt ist.

(5) Stornierungen

Schriftliche Stornierungen werden bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos vorgenommen. Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Veranstaltungstag wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, in diesem Fall fällt keine Aufwandsentschädigung an.

(6) Schutz der Veranstaltungsunterlagen

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt, deren Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von uns gestattet.

In unseren Veranstaltungen wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. Zum Schutz unserer Systeme dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Dozenten auf den Schulungsrechnern verwendet werden.

§ 11     Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

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